Beipackzettel- Übersetzungshilfe – Teil 1

Öffnet man den Umkarton eines Fertigarzneimittels, findet man dort außer dem Medikament einen dicht bedruckten, klein zusammengefalteten Zettel : die Packungsbeilage, Beipackzettel, Gebrauchs- oder Patienteninformation oder wie man umgangssprachlich auch sagt, der Waschzettel. Einmal auseinandergefaltet, bekommt man ihn nie wieder so schön zusammen. Bei diesem Problem kann übrigens, wie so häufig, die „Sendung mit der Maus“ helfen. Es gibt einen Video-Clip auf der Facebook- Seite der Sendung https://www.facebook.com/DieSendungmitderMaus/videos/auch-schon-mal-am-beipackzettel-gescheitert-f%C3%BCrslebenlernen/1873341609366011/

Doch was steht alles auf diesem Stück Papier?

Es gibt eine große Gruppe von Patienten, die die Packungsbeilage gar nicht lesen. Weil alles recht schwer verständlich mit Fachwörtern gespickt ist, oder die Buchstabengröße zu klein gewählt ist und ohne Sehhilfe nicht lesbar, oder aber das Papier so dünn ausfällt, dass alle Buchstaben von der anderen Seite durchscheinen. Dabei sollte die Packungsbeilage „allgemein verständlich in deutscher Sprache, in gut lesbarer Schrift“ verfasst sein.

Im Einzelnen muss die Packungsbeilage lt. Arzneimittelgesetz folgende Angaben enthalten:

  • Name des Arzneimittels
  • Stärke und Darreichungsform
  • Verwendergruppe (Säuglinge, Kinder oder Erwachsene)
  • Wirkungsweise
  • Anwendungsgebiete
  • Gegenanzeigen bzw. Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sowie Genuss- und Nahrungsmitteln
  • Anwendungshinweise
  •  Dosierung
  • Art und Weg der Verabreichung
  • Häufigkeit der Verabreichung
  • Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit
  • Dauer der Behandlung (falls begrenzt)
  • Mögliche Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
  • Maßnahmen für den Fall einer Überdosierung oder einer unterlassenen Einnahme
  • Hinweis auf das Risiko möglicherweise auftretender Entzugserscheinungen nach dem Absetzen
  • Nebenwirkungen bzw. unerwünschte Arzneimittelwirkungen
  • Weitere Angaben
  • Vollständige Zusammensetzung (Arzneistoffe und Hilfsstoffe)
  • Darreichungsform, Dosierungseinheiten und Inhalt nach Gewicht
  •  Packungsgrößen
  • Verweis auf das auf der Verpackung angegebene Verfalldatum
  • Hinweise auf besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
  • Name und Anschrift des Zulassungsinhabers sowie Name und Anschrift des Hersteller
  • Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage.

Schon allein, wenn man dies liest, wird verständlich, warum die Packungsbeilagen so lang sind. Für die Hersteller der Medikamente ist der Beipackzettel in erster Linie dazu da, sie rechtlich abzusichern. Klagt ein Patient/eine Patientin über Magenbeschwerden nach der Einnahme von Kopfschmerztabletten, so hat der Hersteller bei Klagen juristisch nichts zu befürchten, wenn er in der Packungsbeilage auf diese mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkung hinweist.

Aber es lohnt sich trotzdem, den Beipackzettel mit all seinen Informationen zu lesen um wichtige Informationen zu erhalten.

Zunächst einmal sind alle Packungsbeilagen gleich aufgebaut. Das hilft um gezielt nach bestimmten Informationen zu suchen, wenn es nicht erforderlich ist, alles wieder von vorn bis hinten durchzulesen.

 

Ingrid Kramer – Apothekerin –  Engelbert Apotheke Gevelsberg – August 2021

Teil 2 Nebenwirkungen

Teil 3 Anwendungshinweise

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